für das Begegnungszentrum Hilda e. V. Colmnitz, Talweg 12 b, 01774 Klingenberg
1. Allgemeines
Das Begegnungszentrum Talweg 12 b, 01774 Klingenberg ist eine Einrichtung des Hilda e.V. in Colmnitz.
Zur Gestaltung und Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum können die Räumlichkeiten des Begegnungszentrums im Rahmen freier Kapazitäten von den nachfolgenden Personen und Institutionen genutzt werden:
- Gemeindeorgane (Ausschüsse, Fraktionen)
- Vereine, Parteien, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts.
- überörtliche Organisationen und nichtgemeindlichen Vereinigungen sowie Privatpersonen
Die Nutzungserlaubnis kann ohne Entschädigungsansprüche zurückgezogen werden.
2. Benutzungsrichtlinien
Für die Nutzung der Seminarräume und/oder der Beratungsräume einschließlich notwendiger Funktionsräume wird durch den Hilda e.V. mit den Veranstalter:innen / Nutzer:innen eine schriftliche Vereinbarung geschlossen. Das Recht auf Benutzung darf von den Berechtigten weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen werden.
Die Nutzer:innen sorgen dafür, dass während der Veranstaltung eine verantwortliche Person anwesend ist, die für die reibungslose Durchführung sorgt.
Die Seminarräume, Beratungsräume und dazugehörige Nebenräume sind zum im Vertrag festgelegten Zeitpunkt besenrein und aufgeräumt zu verlassen. Die Seminartische müssen zusammengeklappt und mit der Platte bzw. dem Gestell gegeneinander gelehnt abgestellt werden. Stühle sind an der Seite aufzustapeln. Max. 7 Stühlen können übereinandergestellt werden. Müll und Leergut ist durch die Nutzer:innen zu entsorgen.
Nicht gestattet sind:
- das Verrücken von Möbeln (Sofas, Schränken) und anderen Ausstattungsgegenständen
- das Anbringen von Dekoration durch jede Art von kleben, anheften, anpinnen, einschlagen von Stiften oder Nägeln
- das Nutzen von Feuerwerk (auch Tischfeuerwerk), Wunderkerzen oder ähnlichen Artikeln in den Innenräumen
- die Benutzung von Nebelmaschinen
- das Aufstellen von Biertischgarnituren in den Innenräumen
- Rauchen im Gebäude, bitte nutzen Sie dafür die ausgewiesenen Stellen im Außenbereich
- das Aufstellen von Lautsprechern im Freien
- das Entnehmen von Ausstattung des Hauses, auch kein Geschirr oder keine Behältnisse aus der Küche, um Buffet-Reste mitzunehmen
- das Parken der Veranstalter*in oder der Gäste auf dem Hof, Zuwiderhandlungen werden mit 25 € pro Fahrzeug in Rechnung gestellt und von der Kaution einbehalten
Als Veranstalter:in tritt die Vertragspartner:in auf und übernimmt damit alle damit verbundenen Pflichten, einschließlich der Einhaltung der Vorschriften der Gemeinde zur Lärmbelästigung und die Verkehrssicherungspflicht, insbesondere das Räumen und Streuen der Zugangswege im Winter.
Musiker- und Künstlergagen werden von den Veranstalter:innen direkt mit der betreffenden Person abgerechnet. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren tragen die Veranstalter:innen.
Alle über die Bereitstellung der Räume incl. einer Grundausstattung (Tische, Bestuhlung) hinausgehenden Leistungen (z. B. Dekoration, Geschirr, technische Ausstattung) bedürfen der gesonderten Vereinbarung und Bestellung in der Nutzungsvereinbarung.
Für die Endreinigung erhebt der Verein eine Gebühr entsprechend der Nutzungsvereinbarung.
Genehmigungen von Ausnahmen jedweder Art werden auf der Nutzungsvereinbarung schriftlich erteilt.
3. Haftung
Hilda e. V. haftet nur für Schäden sofern diese von ihm, seinen Mitarbeiter:innen, Mitgliedern oder Beauftragten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
Für selbst verursachte Schäden an den Seminarräumen, den Beratungsräumen und Nebenräumen sowie deren Einrichtungen haften die Nutzer:innen. Diesbezüglich ist durch die Nutzer:innen eine entsprechende Versicherung nachzuweisen.
Hilda e.V. ist nicht verpflichtet, für die Bewachung von Garderobe und Fahrzeugen zu sorgen. Fahrzeuge dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkflächen oder außerhalb des Geländes abgestellt werden. Für Fahrräder steht ein Fahrradständer zur Verfügung. Die Hoffläche ist nicht Eigentum des Hilda e.V. Das Befahren des Hofes zum Zwecke des Be- und Entladens ist möglich. Das Parken von Fahrzeugen auf dem Hof ist durch den Eigentümer untersagt.
Hilda e.V. haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von eingebrachten Gegenständen und Geräten.
Hilda e.V. haftet auch nicht, wenn Garderobe, Geld, Wertsachen oder sonstige Sachen abhandenkommen oder beschädigt werden.
Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Festlegung in der Nutzungsvereinbarung. Die Anfertigung von Nachschlüsseln ist nicht gestattet. Bei Verlust, Vervielfältigung oder Weitergabe der Schlüssel haften die Nutzer*innen für alle entstehenden Folgekosten, insbesondere auch für die Kosten für eine etwa erforderliche Änderung der Schließanlage.
4. Hausrecht
Den Aufforderungen der Bediensteten oder Beauftragten des Vereins ist Folge zu leisten. Sie üben Hausrecht im Namen des Vorstandes aus. Während einer Veranstaltung hat die oder der Verantwortliche für die Abstellung von Missständen zu sorgen.
Verstoßen Nutzer:innen gegen die Benutzerordnung, so kann ihnen die Erlaubnis zur Benutzung vorübergehend oder dauernd entzogen werden.
Die Räume werden nur solchen Nutzer:innen überlassen, welche die Geschäfts- und Benutzerordnung in allen Punkten als für sie verbindlich anerkannt haben.
5. Entgelt
Das Nutzungsentgelt wird auf der Basis einer Rechnung erhoben. Rechnungen des Vereins sind zahlbar innerhalb 10 Tage ohne Abzug.
6. Rücktritt / Stornierung
Rücktritt von der Nutzungsvereinbarung bzw. Stornierungen derselben aus wichtigen Gründen sind grundsätzlich von beiden Seiten möglich.
Der Hilda e.V. kann von der Nutzungsvereinbarung zurücktreten bei
- signifikanten Kostenerhöhungen für den Betrieb des Hauses
- begründetem Verdacht, dass die Veranstaltung den Betrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses gefährdet
- Ereignissen höherer Gewalt und Havarien
Bei Stornierung durch die Nutzer:innen bis 4 Wochen vor dem gebuchten Termin berechnet der Verein eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro. Bei Stornierung bis 2 Wochen vor dem Termin werden 50 % des Nutzungsentgelts berechnet. Bei kurzfristigerer Stornierung wird das Nutzungsentgelt in voller Höhe fällig. Können die Räume jedoch anderweitig vermietet werden, berechnet der Verein lediglich die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro.
Wurden Leistungen gebucht, die dem Verein durch Dritte in Rechnung gestellt werden (z.B. Dekoration, techn. Ausstattung, Mietgeschirr etc.), werden diese den Nutzer:innen weiterberechnet, sofern eine Stornierung nicht möglich ist.
7. Gültigkeit
Die Geschäfts- und Benutzerordnung gilt ab dem 01.01.2023.
Der Vorstand