für das Begegnungszentrum Hilda e. V. Colmnitz, Talweg 12 b, 01774 Klingenberg
1. Allgemeines
Das Begegnungszentrum Talweg 12 b, 01774 Klingenberg ist eine Einrichtung des Hilda e.V. in Colmnitz.
Die Räumlichkeiten des Begegnungszentrums können im Rahmen freier Kapazitäten von den nachfolgenden Personen und Institutionen genutzt werden:
- Gemeindeorgane (Gemeinderat, Ausschüsse, Fraktionen)
- Vereine, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
- überörtliche Organisationen und nichtgemeindliche Vereinigungen
- Privatpersonen
Die Nutzungserlaubnis kann ohne Entschädigungsansprüche zurückgezogen werden.
2. Benutzungsrichtlinien
Für die Nutzung der Seminarräume und / oder der Beratungsräume und notwendiger Funktionsräume wird mit dem Hilda e.V. eine schriftliche Vereinbarung geschlossen.
Für die Nutzung wird eine Nutzungsgebühr erhoben.
Das Recht auf Benutzung darf von den Berechtigten weder ganz noch teilweise auf andere übertragen werden.
Der Treppenlift kann bei Bedarf genutzt werden. Der Bedarf muss bei Abschluss der Nutzungsvereinbarung angezeigt werden. Die Vertragspartnerin / der Vertragspartner wird in die Nutzung eingewiesen. Für Schäden haftet die Vertragspartnerin / der Vertragspartner.
Die Nutzer_innen haben dafür zu sorgen, dass während der Veranstaltung eine für die reibungslose Durchführung verantwortliche Person anwesend ist.
Die Seminarräume, Beratungsräume und dazugehörige Nebenräume sind zum festgelegten Zeitpunkt besenrein und aufgeräumt zu verlassen. Eventuell anfallendes Leergut ist durch die Nutzer_innen zu entsorgen. Für die Endreinigung erhebt der Verein eine Gebühr entsprechend der Nutzungsvereinbarung.
Das Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt und nur auf den dafür ausgewiesenen Stellen möglich.
Das Mitbringen von Tieren (Hunden, Katzen etc.) ist in unseren Räumen leider nicht möglich.
Fahrzeuge dürfen nur auf dem ausgewiesenen Parkplatz oder außerhalb des Geländes abgestellt werden. Für Fahrräder steht ein Fahrradständer zur Verfügung. Das Befahren des Hofes zum Zwecke des Be- und Entladens ist möglich.
Als Veranstalter_in tritt die Vertragspartnerin / der Vertragspartner auf und übernimmt alle damit verbundenen Pflichten, einschließlich der Einhaltung der Vorschriften der Gemeinde zur Lärmbelästigung.
Musiker- und Künstlergagen und alle damit verbundenen Abgaben (Künstlersozialkasse, GEMA-Gebühren etc.) werden von der Veranstalterin / dem Veranstalter getragen und direkt mit der betreffenden Person oder Stelle abgerechnet.
Alle Leistungen, die über die Bereitstellung der Räume incl. Tische und Bestuhlung hinausgehen, wie z. B. Dekoration, Geschirr, technische Ausstattung, müssen gesondert vereinbart und in der Nutzungsvereinbarung bestellt werden.
Das Aufstellen von Lautsprechern im Freien ist untersagt.
Das Abbrennen von Feuerwerk und / oder Wunderkerzen und die Benutzung von Nebelmaschinen ist im gesamten Gebäude untersagt.
Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Festlegung in der Nutzungsvereinbarung. Die Anfertigung von Nachschlüsseln ist nicht gestattet. Bei Verlust, Vervielfältigung oder Weitergabe der Schlüssel haftet die Nutzerin / der Nutzer für alle entstehenden Folgekosten, insbesondere auch für die Kosten für eine etwa erforderliche Änderung der Schließanlage.
3. Haftung
Der Hilda e.V. haftet nur für Schäden, sofern diese von ihm, seinen Mitarbeiter_innen, Mitgliedern oder Beauftragten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
Für selbst verursachte Schäden an den Seminarräumen, den Beratungsräumen und Nebenräumen sowie deren Einrichtungen haften die Benutzer. Diesbezüglich ist durch die Nutzerin /den Nutzer eine entsprechende Versicherung nachzuweisen.
Hilda e.V. ist nicht verpflichtet, für die Bewachung von Garderobe und Fahrzeugen zu sorgen.
Hilda e.V. haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von eingebrachten Geräten.
Hilda e.V. haftet auch nicht, wenn Garderobe, Geld, Wertsachen oder sonstige Sachen abhanden kommen oder beschädigt werden.
4. Hausrecht
Die Bediensteten oder Beauftragten des Vereins üben Hausrecht im Namen des Vorstandes aus. Ihren Aufforderungen ist Folge zu leisten. Während einer Veranstaltung hat die oder der Verantwortliche für die Abstellung von Missständen zu sorgen.
Verstoßen Nutzer_innen gegen die Benutzerordnung, so kann ihnen die Erlaubnis zur Benutzung vorübergehend oder dauernd entzogen werden.
Die Räume werden nur solchen Nutzer_innen überlassen, welche die Benutzerordnung in allen Punkten als für sie verbindlich anerkannt haben.
5. Entgelt
Die Zahlung des Nutzerentgeldes erfolgt auf Rechnungen des Vereins innerhalb 10 Tage ohne Abzug.
Die Nutzer_innen hinterlegen eine Kaution in Höhe von 100,00 Euro. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Übergabe des Objektes und Rückgabe der genutzten Gegenstände vollständig zurückgezahlt.
6. Rücktritt /Stornierung
Bei Stornierung bis 4 Wochen vor dem gebuchten Termin berechnet der Verein eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro. Bei Stornierung bis 2 Wochen vor dem Termin berechnen wir 50 % des Nutzungsentgelts. Bei kurzfristigerer Stornierung wird das Nutzungsentgelt in voller Höhe fällig. Können die Räume jedoch anderweitig vermietet werden, berechnet der Verein lediglich die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro.
Wurden Leistungen gebucht, die dem Verein durch Dritte in Rechnung gestellt werden (z. B. Dekoration, techn. Ausstattung, Mietgeschirr etc.), werden diese der Nutzerin / dem Nutzer weiterberechnet, sofern eine Stornierung nicht möglich ist.
Besteht begründeter Anlass zu der Vermutung, dass die Veranstaltung den Betrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses gefährdet, sowie im Falle höherer Gewalt, kann der Verein vom Vertrag zurücktreten.
Geschäfts- und Benutzerordnung als PDF zum Download (61 KB)